20.01.2026

Univ.-Prof. Dr. Peter Bußjäger

Richter des Staatsgerichtshofes des Fürstentums Liechtenstein 

Stärkung der Schulautonomie 

Abbau von übermäßigen Zentralisierungen 

Verschlankung der Bildungsverwaltung durch Abschaffung der Bildungsdirektionen und Integration der Bildungsverwaltung in die Ämter der Landesregierung. 

Das Management der Personalressourcen gehört gebündelt, das heißt, die Unterscheidung von Bundes- und Landeslehrern muss beseitigt werden. 

Gesetzgebung hinsichtlich des Dienstrechtes der Lehrer soll insgesamt beim Bund bleiben, die Vollziehung des Dienstrechtes der Lehrer sollte auf die Länder übertragen werden. 

Zuständigkeit der Länder für die frühkindliche Pädagogik erhalten, Schulerhaltung der Bundesschulen auf die Länder übertragen. 

Bundeszuständigkeit für die Festlegung von Lehrplänen und Bildungsstandards, 

im Übrigen sollte das Bildungswesen nach Möglichkeit dezentralisiert werden. Mit dieser Dezentralisierung des Bildungswesens sollte auch mehr Schulautonomie einhergehen. 

Zu diesem Zweck sind die Schulen zu befragen, in welchen Bereichen sie mehr Gestaltungsspielraume haben wollen. Mit der Autonomie müssen auch gewisse finanzielle Ressourcen verbunden sein. 

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