Der Finanzausgleich und Art. 15a B-VG-Vereinbarungen
  • Finanzausgleichsgesetz ist rechtliche Grundlage
  • Finanzausgleich wird alle 4-6 Jahre neu verhandelt
  • Nicht synchron mit Regierungsperioden
  • Verhandlungspartner sind:
    • Finanzministerium
    • Bundesländer (vorsitzführendes Bundesland + Wien)
    • Städtebund
    • Gemeindebund
  • Alle Verhandlungspartner müssen zustimmen (Pakt wird unterschrieben)
  • Das Paktum zum Finanzausgleich 2024 bis 2028 wurde am 21.11.2023 im BKA unterzeichnet
  • Nicht im FAG vereinbarte Zusatzaufgaben und –projekte können über 15a Vereinbarungen geregelt werden

Meine Konten

Mein Büchershop-Konto

Verwalte dein Benutzerprofil und deine Bestellungen im Campus Tivoli Shop.

Meine Kurswelt

Greife auf deine Kurse zu, verfolge deinen Lernfortschritt und setze nahtlos dort fort, wo du aufgehört hast.