Der Finanzausgleich und Art. 15a B-VG-Vereinbarungen
  • Gemeinschaftliche Bundesabgaben werden nach folgendem Schlüssel verteilt:
    • 67,9 % für den Bund
    • 20,2 % für die Bundesländer
    • 11,8 % für die Gemeinden
  • Vertikaler Finanzausgleich
    • Verteilt Finanzmittel von oben nach unten (vom Bund zu Ländern und Gemeinden)
  • Horizontaler Finanzausgleich
    • Verteilt Mittel zwischen finanzstarken und finanzschwachen Gemeinden um
    • System der Bedarfszuweisungen (verschiedene Kriterien in BL)
    • Umlagesysteme in den Bundesländern völlig unterschiedlich
    • Transferzahlungen zwischen Ländern und Gemeinde
  • Nach allen weiteren Verteilungsschritten (Transfers, usw.)
    • 51 % bleiben beim Bund
    • 34 % bleiben den Ländern mit Wien
    • 16 % bleiben den Gemeinden (ohne Wien)
    •   3 % gehen an die EU

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