20.01.2026
Dr. Thomas Plankensteiner
ehemaliger Landesschulinspektor
Angesichts der zunehmenden Vielfalt in Gesellschaft und Arbeitswelt darf die bestehende Vielfalt an Bildungswegen nicht eingeschränkt werden. Dabei müssen die verschiedenen Bildungswege im Hinblick auf ihren gesellschaftlichen Status als gleichwertig angesehen werden. Dazu bedarf es der Aufwertung der handwerklich-praktisch-technischen Ausbildung in der Lehre, etwa durch die Gleichstellung der Meisterprüfung mit der Reifeprüfung.
Eine größtmögliche Vielfalt an Bildungsmöglichkeiten ergibt sich auch aus unserem Menschenbild, nach dem jeder Mensch einmalig ist und über je verschiedene Interessen und Begabungen verfügt. Dem muss das Bildungswesen Rechnung tragen und daher jede Art von Gleichmacherei vermeiden. Nicht „Jedem das Gleiche“, sondern „Jedem das Seine und Passende“!
Zu unserem Menschenbild gehört auch ein ganzheitlicher Bildungsbegriff, der den Menschen in all seinen Dimensionen ernst nimmt. Daher darf neben der geistig-kognitiven auch die musisch-kreative und handwerklich-praktische Bildung nicht zu kurz kommen.
Aus all dem leitet sich die Forderung nach Beibehaltung der vielfältigen Bildungsangebote ab. Mittelschule und AHS in der Unterstufe sowie BHS, BMS, Polytechnische Schule und Berufsschule stellen die Wahlmöglichkeit für Eltern und ihre Kinder nach Interessen und Begabungen sowie eine ausgewogene, differenzierte Berufsvorbereitung gemäß den Bedürfnissen der Gesellschaft und Arbeitswelt sicher. Auch die Sonderschule mit ihren speziellen Förderungsmöglichkeiten soll als Wahlmöglichkeit für betroffene Eltern und Kinder beibehalten werden.
Deutlich verbessert werden sollte die Steuerung der Schülerströme. Um die vorhandenen Schulplätze möglichst gerecht und treffsicher vergeben zu können, muss einerseits ein Beratungssystem an den Nahtstellen aufgebaut werden. Andererseits soll über die Aufnahme in eine Schule nicht mehr nur das Zeugnis der abgebenden Schule entscheiden, weil dies keine volle Objektivität gewährleistet und unnötigen Druck auf Lehrpersonen erzeugt. Stattdessen sollten objektive Eignungsüberprüfungen anhand von standardisierten Kriterien über die Aufnahme mitentscheiden.
Dabei dürfen einmal getroffene Entscheidungen nicht endgültig sein, sondern müssen durch spätere Übertrittsmöglichkeiten korrigiert bzw. ergänzt werden können. Die Angebote an Abendschulen, Externistenprüfungen, Berufsreifeprüfungen, Lehre mit Matura und Matura mit Lehre müssen deshalb erhalten bzw. weiter ausgebaut werden. Die Behauptung, mit zehn Jahren falle viel zu früh die endgültige Bildungsentscheidung, ist jetzt schon objektiv falsch und muss es auch weiterhin bleiben.
Die Zuständigkeit für den gesamten Schulbereich sollte in einem so kleinen Land wie Österreich zum Zweck der Vergleichbarkeit und leichterer Übertrittsmöglichkeiten grundsätzlich beim Bund bei systematischer Mitsprachemöglichkeit der Länder liegen. Die Schulaufsicht muss unbedingt wieder schulartenspezifisch organisiert werden, um Schulen kompetent unterstützen zu können.