20.01.2026

Claudia Andre M.Ed.

Vorsitzende im Zentralausschuss der Landeslehrer an allgemein bildenden Pflichtschulen bei der Bildungsdirektion für NÖ 

in Kooperation mit

Christian Rametsteiner, M.Ed.
Vorsitzender der Pflichtschullehrergewerkschaft APS NÖ

In zehn Jahren soll das österreichische Schulsystem flächendeckend und zukunftsfit aufgestellt sein – mit dezentral organisierten Ausbildungsstätten, Pädagogischen Hochschulen, die nicht nur in den Landeshauptstädten, sondern in mehreren Regionen eines Bundeslandes qualitativ hochwertige PädagogInnenausbildung und Fortbildung ermöglichen. Diese Exposituren der Pädagogischen Hochschulen können weiters dazu beitragen, die Abwanderung junger Menschen zu reduzieren. 

Das neue Dienstrecht, welches seit dem Schuljahr 2019/20 für alle neu eintretenden Lehrerinnen und Lehrer Gültigkeit hat, muss in seinen Grundzügen beibehalten werden, da es moderne Rahmenbedingungen für eine attraktive und zeitgemäße Lehrerinnenlaufbahn beinhaltet. 

Die zunehmende Heterogenität in der Grundstufe 1 macht eine Unterstützung durch eine zweite Lehrkraft unerlässlich. Es braucht eine ehrliche Evaluierung der zahlreichen Reformen der vergangenen Jahre – was hat sich bewährt, was muss verbessert werden –, bevor Neuerungen auf den Weg gebracht werden. Rückschritte darf es jedenfalls keine geben – etwa in Form überfüllter Klassen mit mehr als 25 Schülerinnen und Schülern. 

Ein weiteres Ziel ist eine einfachere Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bildungsbedarf. Ziel wäre es, den Zugang zu zusätzlichen und notwendigen Förderangeboten (= Ressourcen) schneller, unbürokratischer und flexibler zu gestalten. Durch ein vereinfachtes Verfahren (z.B. bei einem sonderpädagogischen Förderbedarf) wird nicht nur eine Entlastung aller Beteiligten erreicht, sondern auch eine schnellere und wirksamere Förderung der betroffenen Schülerinnen und Schüler. 

Eine zukunftsorientierte Schule braucht Handlungsspielräume – sowohl im pädagogischen als auch im organisatorischen Bereich. Ein zentraler Bereich ist die Stärkung der Schulautonomie, dazu gehört auch eine Verantwortung in der Steuerung von Ressourcen. Pädagogische Autonomie bedeutet, differenzierte Unterrichtsmodelle einzuführen und flexible Lernzeiten zu gestalten. Organisatorische Autonomie ermöglicht es, den Schulen interne Abläufe bedarfsgerecht und eigenverantwortlich zu gestalten. 

Ein weiterer wichtiger Schritt zur Stärkung der pädagogischen Wirksamkeit unserer Schulleitungen ist eine Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes. Die Bearbeitung administrativer Aufgaben bindet erhebliche personelle und zeitliche Ressourcen. Ziel einer Verwaltungsvereinfachung ist es, Prozesse zu verschlanken, zu digitalisieren und zu standardisieren, sodass Schulen wieder mehr Zeit für ihre Kernaufgaben – die Gestaltung von Unterricht und die Begleitung von Lernprozessen – gewinnen. 

Schule soll in zehn Jahren ein Ort der Wissensvermittlung, Sozialisierung und Kommunikation sein, wo Neigungen und Talente ausgelotet werden. Unter Einbindung der Schulpartner sollen Unterrichts- und Ferialzeiten an regionale Gegebenheiten angepasst werden. 

Die Neubestellung von Schulleiterinnen und Schulleitern muss vereinfacht und verkürzt werden!