20.01.2026

ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Beatrix Karl

Rektorin der Pädagogischen Hochschule Steiermark

Weiterentwicklung der Pädagogischen Hochschulen (PHn)  

Die PHn haben sich seit der Hochschulwerdung im Jahr 2007 im tertiären Bildungsbereich sehr gut positioniert. Sie erweisen sich als enormer Motor für die Bildungsentwicklung und leisten damit einen unverzichtbaren Dienst an der Gesellschaft. Um ihren bildungs- und gesellschaftspolitischen Auftrag auch in Zukunft in vollem Umfang und hoher Qualität erfüllen zu können, müssen sie aber auch entsprechende Rahmenbedingungen vorfinden. Es ist daher hoch an der Zeit, ihnen institutionelle Selbständigkeit bei der Aufgabenerfüllung einzuräumen. Dazu bedarf es einer Reform, die eine konsequente Umwandlung der PHn von staatlich gelenkten in autonome, eigenverantwortliche und leistungsstarke Institutionen bedeutet. Ziel sind leistungsfähigere und effizientere PHn, die ein attraktives Lern-, Forschungs- und Arbeitsfeld für Studierende, Lehrende, Wissenschaftler*innen und Verwaltungspersonal sind.  

Zentrale Maßnahmen:  

  • Die PHn werden von nachgeordneten, teilrechtsfähigen Dienststellen des Bundes in vollrechtsfähige juristische Personen des öffentlichen Rechts umgewandelt, d.h. sie sind voll rechts- und geschäftsfähig und können im Rahmen staatlicher Vorgaben ihre Organisation selbst bestimmen.  
  • Die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Pädagog*innen für den Elementarbereich und alle Schulformen und -arten, die Begleitung und Beratung von Schulen, Kindergärten und Bildungsnetzwerken sowie die berufsfeldbezogene Forschung bleiben in ihrer Verantwortung. Sie verfügen auch weiterhin über eingegliederte Praxisschulen.  
  • Sie übernehmen die wichtige Aufgabe, einschlägige Doktoratsstudien in bisher nicht erschlossenen Bereichen (verschiedenste Bereiche der Primarstufenpädagogik und -didaktik sowie der Berufsbildung) anzubieten. Diese Maßnahme ist auch für die Personalentwicklung an den PHn unerlässlich.  
  • Leistungsvereinbarungen sind das wesentliche Steuerungsinstrument mit dem einerseits die von der jeweiligen PH zu erbringenden Leistungen definiert und „gemessen“ werden und andererseits die Bereitstellung der Ressourcen durch das Ministerium geregelt wird.  
  • In den Leistungsvereinbarungen werden die bildungs-, wissenschafts- und gesellschaftspolitisch erwünschten Ziele definiert. Sie beinhalten auch eine bedarfsgerechte Studienplatzentwicklung.  
  • Ein für drei Jahre festgelegtes Globalbudget erhöht die Planungssicherheit der PHn und ermöglicht es ihnen, flexibler auf Veränderungen und Chancen im Bereich der Bildung und Forschung zu reagieren und diese auch mitzugestalten.  
  • An die Stelle des Bundesdienstrechts tritt das Angestelltenrecht. Zur Sicherung der besonderen Erfordernisse der PHn werden in das HG spezielle personalrechtliche Regelungen aufgenommen.  
  • Es gibt an den PHn weiterhin Lehrende mit berufspraktischer Erfahrung (Lehr- und/oder Managementerfahrungen an Schulen) sowie solche mit hoher wissenschaftlicher Expertise bzw. Lehrende mit berufspraktischer und wissenschaftlicher Qualifikation. 

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